In der Forderungsausfallversicherung steht die Eintragung einer Forderung in die Insolvenztabelle einem rechtskräftigem Titel gleich
Der BGH hat zur Forderungsausfallversicherung jüngst entschieden, dass die Eintragung einer Forderung in die Insolvenztabelle einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel gleichsteht.
Anlass der Entscheidung ist die in der Forderungsausfallversicherung typischerweise verwendete Klausel, wonach Versicherungsschutz nur für solche Forderungen des Versicherungsnehmers gegen Dritte besteht, die im Rahmen eines Urteils, eines Vollstreckungsbescheids oder eines gerichtlichen Vergleichs festgestellt wurden.
Forderungen des Versicherungsnehmers, die „lediglich“ in die Insolvenztabelle eingetragen sind, waren somit nicht versichert.
Mit dem aktuellen BGH-Urteil wird die Forderungsausfallversicherung deutlich aufgewertet. Der Wunsch des Versicherungsnehmers, sich gegen die Zahlungsunfähigkeit seiner Schuldner abzusichern, wird besser erfüllt, indem der BGH eine bisher bestehende Lücke im Ve