Arglist des Versicherungsnehmers im Rahmen der Schadenfeststellung führt zu Wegfall des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung
Das OLG Hamm stellt in einer aktuellen Entscheidung die vollständige Leistungsfreiheit der Hausratversicherung fest, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadenfeststellung bewusst falsche Angaben macht.
Hintergrund der Entscheidung war ein Einbruchdiebstahl beim Versicherungsnehmer. Dieser Einbruchdiebstahl war von der Hausratversicherung des Versicherungsnehmers umfasst, so dass grundsätzlich Versicherungsschutz hinsichtlich der geklauten Gegenstände bestand.
Für den Wertnachweis der entwendeten Gegenstände legte der Versicherungsnehmer seiner Hausratversicherung aber (ganz bewusst) einen falschen Anschaffungsbeleg vor.
Dies rechtfertigt, nach Ansicht des OLG Hamm, die vollständige Leistungsfreiheit der Hausratversicherung!
Versicherungsnehmer sollten also nach Eintritt des Versicherungsfalls sehr genau darauf achten, welche Belege sie ihrer Hausratversicherung zwecks Regulierung vorlegen, da sie schnell ihren vollständigen Versicherungsschutz verlieren kön