Zeugnisverweigerungsrecht auch für frisch Verlobte

Verlobung im Gerichtssaal führt zu einem Aussageverweigerungsrecht des Tatzeugen

In einem Strafprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist ein Mann wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er soll einen Nebenbuhler mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben.

Einzige Zeugin dieser mutmaßlichen Tat ist die Freundin des Angeklagten, die vor Gericht als Zeugin gehört werden soll. Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die als Zeugin geladene Freundin im Gerichtssaal ihr Eheversprechen bekräftigt haben, muss sich die Zeugin nicht zum Tathergang äußern. Stattdessen kann sie den Zeugenstand ohne Aussage verlassen.

Hintergrund ist, dass im engsten Familienkreis ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt. Demnach kann ein Zeuge unter Verweis auf seine (enge) verwandtschaftliche Beziehung zum Angeklagten seine Aussage verweigern. Dies gilt ganz offensichtlich auch für frisch Verlobte.

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