Rücktritt & Co. vom Kaufvertrag

Der EuGH erleichtert mit einem aktuellen Urteil Verbrauchern die Darlegung und den Beweis von Mängeln beim Kauf einer Sache.

Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Kauf einer neuen Sache ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser Mangel von Anfang existierte.

Dies ist für den Käufer sehr wichtig, denn er muss im Ernstfall beweisen, dass die Kaufsache bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den Mangel in sich trug.

Beispiel Autokauf: brennt das gekaufte Auto nach vier Monate aus (so wie im EuGH-Fall), wird zugunsten des Käufers vermutet, dass die Ursache des Brandes bereits bei Vertragsabschluss angelegt war.

Dieser Mängel-Nachweis ist dann die Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch oder den Rücktritt vom Kaufvertrag, genauso wie für einen Nachbesserungs- oder Nachlieferungsanspruch.

Zeigt sich also innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf einer neuen Sache ein Mangel, hat der Verbraucher sehr gute Aussichten, seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auch durchzusetzen.

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