Der BGH stellt fest, dass Lebensversicherungsverträge unter bestimmten Umständen auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Die genauen Rechtsfolgen sind jedoch noch nicht geklärt.
In einem Urteil vom 7.5.2014 (Az: IV ZR 76/11) hat der Bundesgerichtshof eine möglicherweise weitreichende Entscheidung getroffen, die sich auf zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge bezieht. Damals war es mittels des sog. „Policenmodells“ üblich, den Versicherungsnehmer erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins über sein Widerrufsrecht aufzuklären.
Zu spät, wie der BGH nunmehr feststellt, nachdem der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr bereits zu diesem Ergebnis gekommen war. Infolgedessen ist der durch den Versicherungsnehmer erst Jahre nach Vertragsschluss ausgesprochene Widerruf wirksam.
Offen geblieben ist allerdings die (interessante) Frage nach den konkreten Rechtsfolgen dieses Widerrufs. In welcher Höhe der Versicherungsnehmer seine gezahlten Prämien zurückfordern kann und wann diese Ansprüche ggf. verjähren muss der BGH nämlich noch klären. Bis dahin empfiehlt es sich, keine (neuen) Verfahren gegen Lebensversicherer einzuleiten. Stattdessen sollte das Folgeurteil des BGH, mit dem noch in 2014 gerechnet wird, abgewartet werden. Ich halte Sie auf dem Laufenden.