Bundessozialgericht verneint Anspruch eines 76jährigen Mannes auf Anschaffung einer Perücke gegen seine Krankenkasse
Ein 76jähriger Mann verklagte seine Krankenversicherung auf Zuzahlung für die Anschaffung einer Perücke. Die Sache wurde vor dem Bundessozialgericht verhandelt, das die Klage abwies (22.04.2015, Az. 3 KR 3/14 R).
Als Begründung führt das Bundessozialgericht an, dass Männer, insbesondere im fortgeschrittenen Alter, regelmäßig ihre Haare verlieren würden. Männer müssten also mit einer Glatze leben können und würden in der Öffentlichkeit auch nicht weiter auffallen. Ein Anspruch auf Zuzahlung für die Anschaffung einer Perücke besteht daher nicht.
Anders sei dies bei Frauen. Diese würden in der Regel auch im Alter keine Haare verlieren, so dass eine fehlende Kopfbehaarung eine entstellende Wirkung habe, die Krankheitswert besitzt. In aller Regel haben Frauen daher einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Perücke gegen ihre Krankenversicherung.