Versicherungen sind dem Grundsatz nach normale zivilrechtliche Verträge, die zwischen zwei Parteien, nämlich zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und einer Versicherung geschlossen werden.
Allerdings existieren im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) viele Regelungen, die die üblichen zivilrechtlichen Regeln des BGB verdrängen. Darüber hinaus beinhaltet das VVG Spezialregelungen für folgende Versicherungszweige: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Gebäudeversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung.
Hier gilt es genau zu prüfen, ob diese Ausschlussklauseln überhaupt transparent genug und somit wirksam sind. Auch stellt sich immer wieder die Frage, ob der Anwendungsbereich der Ausschlussklauseln im jeweiligen Einzelfall eröffnet ist.