In Deutschland gilt das Prinzip der Pflichtversicherung.

Jeder, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert ist, muss in die private Krankenversicherung (PKV).

Dies betrifft vor allen Dingen Beamte, Selbständige und Freiberufler sowie Angestellte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2015: 54.900 EUR) liegt.

Probleme gibt es mit einer privaten Krankenversicherung regelmäßig dann, wenn ein Tarifwechsel angestrebt wird, da die Prämien im alten Tarif zu hoch geworden sind. Hier gilt es insbesondere auch die angesparten Altersrückstellungen im Auge zu behalten.

In letzter Zeit verweigern private Krankenversicherungen zudem immer häufiger die Kostenübernahme hinsichtlich einzelner ärztlicher Leistungen. Regelmäßige Begründung: die Maßnahme sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung.

In diesen Fällen hilft in der Regel nur die Einschaltung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht weiter.

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