EuGH stärkt erneut europäischen Datenschutz

Der EuGH erklärt sog. Safe-Harbor-Abkommen mit den USA für ungültig. Auswirkungen für Facebook & Co.

In einer viel beachteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 07.10.2015 das sog. Safe-Harbor-Abkommen zwischen den EU und USA für ungültig erklärt. Somit wird es für transatlantische Konzerne, also für Unternehmen die dies- und jenseits des Atlantiks Geschäfte machen, deutlich schwerer Daten in die USA zu transferieren.

Bisher gab es faktisch keinerlei Einschränkungen, wenn ein Unternehmen (wie z.B. Facebook oder Amazon) Daten ihrer europäischen Kunden zwecks Speicherung in die USA schickte. Aufgrund des Safe-Harbor-Abkommens wurde nämlich vermutet, dass diese Daten auf amerikanischen Servern sicher gespeichert würden. Kontrollbefugnisse europäischer Datenschutzbehörden waren durch das Safe-Harbor-Abkommen ebenfalls ausgeschlossen.

Diese Regelungen hat der EuGH für ungültig erklärt. Zum einen verfüge die EU-Kommission gar nicht über die Kompetenz, den nationalen Datenschutzbehörden im konkreten Einzelfall ihre Prüfung zu untersagen. Zum anderen sei aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der amerikanischen Geheimdienste, auf die in den USA gespeicherten Daten ohne konkreten Anlass zurückzugreifen, nicht davon auszugehen, dass die Daten sicher gespeichert sind.

Somit stellt sich die Frage, wie sich dieses Urteil auf die Praxis auswirkt. Ein „Weiterso“ wie bisher ist jedenfalls unmöglich. Wahrscheinlich ist, dass sich die EU und die USA zeitnah auf eine neue Vereinbarung einigen, die den zukünftigen Datenaustausch regelt. Dabei werden die Vorgaben des EuGH einzuhalten sein. Wahrscheinlich ist zudem, dass zukünftig häufiger eine Speicherung der Daten europäischer Bürger in Europa stattfinden wird. Dies macht den Datentransfer in die USA überflüssig.

 

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