Versicherungen werben gern mit der Behauptung, Ihr Partner in allen Lebenslagen zu sein, der Ihnen Ihre Sorgen abnimmt. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass diese Aussage oft nur so lange zutreffend ist, bis der Schadensfall eintritt und Sie sich zwecks Regulierung an Ihren Versicherer wenden.
Häufig werden die Versicherungen dann sehr kreativ und nennen eine Vielzahl von Gründen, um die Leistung damit abzulehnen. Zu diesen Gründen gehört die angebliche Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit genauso wie eine angebliche Unterversicherung oder das angebliche Vorliegen eines Leistungsausschlusses. Das Ablehnungsschreiben der Versicherung bedarf einer gründlichen Überprüfung durch einen Versicherungsanwalt, denn die Erfahrung zeigt, dass Versicherungen bei höheren Schäden immer zur Leistungsablehnung neigen.
Gern wird diese Leistungsablehnung durch den Versicherer mit dem Angebot verbunden, die Angelegenheit durch Zahlung eines Kulanzbetrages zu beenden.
VORSICHT: Lassen Sie sich auf den Abschluss eines solchen Vergleichs niemals ein, ohne vorher mit einem Versicherungsanwalt gesprochen zu haben. Möglicherweise besteht der durch Sie geltend gemachte Anspruch gegen die Versicherung in voller Höhe, so dass Sie durch den Abschluss eines Vergleichs Geld verschenken.