Laut einer aktuellen Studie sind die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen von Beratungsgesprächen der Versicherungsmakler häufig mangelhaft.
Das Institut für Transparenz (ITA) hat im Auftrag der Bundesregierung am 25.06.2014 eine Studie über (die Qualität von) Gesprächsdokumentationen im Versicherungs- und Geldanlagebereich veröffentlicht. Kurz zusammengefasst, wird demnach häufig überhaupt keine Dokumentation vorgelegt, oder diese ist unvollständig. Insbesondere die Versicherungsvermittler, also die Versicherungsmakler, nehmen es mit der schriftlichen Dokumentation der Beratungsgespräche nicht so genau, obwohl auch sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.
Es gilt im jeweiligen Einzelfall genau zu prüfen, ob sich die mangelhafte, bzw. fehlende Dokumentation tatsächlich zu Lasten des Versicherungsnehmers auswirkt. Hat nämlich der Versicherungsmakler einen Umstand nicht dokumentiert, über den er hätte aufklären müssen, so wird vermutet, dass über diesen Umstand nicht gesprochen wurde. Kann der Versicherungsmakler nicht auf einem anderen Wege den Nachweis führen, dass dieser relevante Umstand doch thematisiert wurde, so haftet er dem Versicherungsnehmer.
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