Versicherungen sind dem Grundsatz nach normale zivilrechtliche Verträge, die zwischen zwei Parteien, nämlich zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und einer Versicherung geschlossen werden.

In diesem Vertrag werden die Pflichten der Vertragsparteien geregelt, also insbesondere die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers, die Prämienzahlungspflicht sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.

Allerdings existieren im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) viele Regelungen, die die üblichen zivilrechtlichen Regeln des BGB verdrängen. Darüber hinaus beinhaltet das VVG Spezialregelungen für folgende Versicherungszweige: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Gebäudeversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung.

Zudem umfasst ein Versicherungsvertrag immer auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die im Bereich des Versicherungsrechts „Allgemeine Versicherungsbedingungen“ genannt werden. In diesem „Kleingedruckten“ finden sich häufig Leistungsausschlüsse, auf die sich Versicherungen im Schadensfall gern berufen.

Hier gilt es genau zu prüfen, ob diese Ausschlussklauseln überhaupt transparent genug und somit wirksam sind. Auch stellt sich immer wieder die Frage, ob der Anwendungsbereich der Ausschlussklauseln im jeweiligen Einzelfall eröffnet ist.

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