Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt seine Rechtsprechung, wonach bestimmte Lebensversicherungen auch noch nach Jahren widerrufen werden können. Dies kann hohe Rückzahlungsansprüche des Versicherungsnehmers zur Folge haben.
In einer Entscheidung vom 19.11.2014 (Az. IV ZR 348/14) bestätigt der BGH sein wegweisendes Urteil aus Mai 2014, wonach Lebensversicherungen, die nach dem sog. Policen-Modell zustande gekommen sind, unter Umständen auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Im Erfolgsfall erhält der Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlte Versicherungsprämien nebst Zinsen vom Versicherer zurück. Dieser Betrag ist in der Regel deutlich höher als der Rückkaufswert, den der Versicherungsnehmer nach Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages erhält. Möglicherweise ist dieser Betrag sogar höher als die Versicherungssumme.
In seiner wegweisenden Entscheidung vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) stellte der BGH fest, dass die jahrelang übliche Beschränkung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungsverträgen auf 1 Jahr mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Deshalb können Lebensversicherungen, die eine entsprechende Belehrung enthalten, unter Umständen auch noch Jahre nach dem eigentlichen Vertragsabschluss widerrufen werden. Die Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist die Rückabwicklung des gesamten Vertrages, so dass der Versicherungsnehmer grundsätzlich alle eingezahlten Prämien nebst Zinsen vom Versicherer zurückverlangen kann.
Laut BGH können sogar solche Lebensversicherungen widerrufen werden, die bereits gekündigt worden sind. Es lohnt sich also, eine Einzelfallprüfung durch Fachanwalt für Versicherungsrecht vornehmen zu lassen.