Wer seine Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Der Versicherer muss möglicherweise nicht leisten.
Das OLG Stuttgart hat jüngst in einer Entscheidung festgestellt, dass ein Kfz-Versicherer (Kaskoversicherung) nicht leisten muss, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Schadenseintritts mit der Zahlung seiner Versicherungsprämie in Verzug ist.
Diese für den Versicherungsnehmer äußert schmerzhafte Folge (der nicht gezahlten Versicherungsprämie) setzt allerdings voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer zuvor mittels Rechnung zur Zahlung der Versicherungsprämie aufgefordert hat. Hat der Versicherer dies hingegen nicht getan, muss er leisten, obwohl der Versicherungsnehmer seine Prämien nicht bezahlt hat.
Diese Entscheidung dürfte nicht nur auf Kfz-Versicherungen anwendbar sein. Wann immer ein Versicherer wegen einer nicht bezahlten Versicherungsprämie seine Leistung verweigert, sollte deshalb der Versicherungsnehmer prüfen, ob er überhaupt zur Zahlung aufgefordert wurde.