Wenn der Wiederbeschaffungswert eines Gegenstands versichert ist, leistet die Versicherung im Schadensfall den Betrag, der benötigt wird um einen Gegenstand in dem Zustand zu erwerben, in dem sich der beschädigte Gegenstand vor der Beschädigung befand.
Anders als beim Neuwert eines Gegenstands kann der Versicherungsnehmer also keinen Ausgleich für eine Neuanschaffung von der Versicherung verlangen, sondern nur Ausgleich für die Anschaffung eines gebrauchten Gegenstand.
Normalerweise ist in Versicherungsverträgen der Wiederbeschaffungswert versichert.