Die Versicherungssumme ist der Maximalbetrag, den der Versicherer im Schadensfall an seinen Versicherungsnehmer zahlt.
Entspricht also die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des versicherten Risikos, so droht dem Versicherungsnehmer (trotz Versicherungsschutz) sog. Unterversicherung.
Beispiel: der tatsächliche Wert des versicherten Gebäudes beträgt 250.000 €, die Versicherungssumme hingegen lediglich 125.000 €. Im Schadensfall kann (und wird) der Versicherer lediglich die Hälfte des eingetretenen Schadens ausgleichen.