Wenn der Neuwert eines Gegenstands versichert ist, so leistet die Versicherung im Schadensfall den Betrag, der benötigt wird um den beschädigten Gegenstand neu zu erwerben.
Der Neuwert eines Gegenstands ist vom Wiederbeschaffungswert und vom Zeitwert abzugrenzen.
Der Neuwert ist nur ausnahmsweise versichert.