Bei der Risikolebensversicherung kommt es mit dem Tod der versicherten Person zur Auszahlung der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme erhält dann die im Versicherungsvertrag bestimmte Person. Zur Auszahlung kommt es allerdings nur, wenn die versicherte Person vor einem im Versicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt verstirbt.

Die Risikolebensversicherung wird beispielsweise als Sicherheit von einer Bank verlangt, die einen Hauskauf finanziert. Durch die Versicherung wird das Risiko abgesichert, dass das Hypothekendarlehen nach dem frühzeitigen Tod des Darlehensnehmers nicht mehr bedient werden kann.

 

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