Der EuGH stellt klar, dass bei einer Online-Flugbuchung während des gesamten Buchungsprozesses der Endpreis angezeigt werden muss.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15.01.2015 in einem Urteil (Az.: C-573/13) klargestellt, dass im Falle von Online-Buchungen für Flüge, die von einem europäischen Flughafen abgehen, von Anfang an der Endpreis angezeigt werden muss.
Der jeweilige Websitebetreiber muss also dafür sorgen, dass für alle in Frage kommenden Flüge ein Endpreis angezeigt wird. Die Preisanzeige darf sich hingegen nicht auf die Vorauswahl des Websitebetreibers oder des Käufers beschränken.
Zudem muss dieser Endpreis sämtliche Steuern, Gebühren und Entgelte (jeglicher Art) beinhalten, die im Zusammenhang mit der Flugbuchung anfallen.
Nur so sei laut EuGH gewährleistet, dass die Verbraucher die Preise verschiedener Fluglinien und Portalbetreiber schnell und problemlos miteinander vergleichen können.