Nur wenige Tage nach dem wegweisenden EuGH-Urteil, wonach Google & Co. im Einzelfall zur Löschung bestimmter Suchergebnisse verpflichtet sind, wird über die Schaffung einer Schlichtungsstelle nachgedacht. Diese soll im Einzelfall beurteilen, ob ein Löschungsanspruch der Betroffenen wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte besteht oder nicht.
Nach übereinstimmenden Medienberichten soll eine Schlichtungsstelle geschaffen werden, um die Vorgaben des EuGH zum Löschungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber zügig umzusetzen. Auch sollen die Beurteilung, ob im konkreten Einzelfall eine derart schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, die den Löschungsanspruch zur Folge hat, nicht allein die Suchmaschinenbetreiber entscheiden.
Ein guter Plan, denn die Frage der praktischen Umsetzung des EuGH-Urteils lag auf der Hand. Wichtig ist, dass Betroffene ihren Löschungsanspruch schnell durchsetzen können, wenn ihre Persönlichkeitsrechte tatsächlich verletzt sind. Würden zunächst (jahrelange) Gerichtsverfahren geführt, ginge der Löschungsanspruch nämlich faktisch ins Leere.