Abbruch einer eBay-Auktion

Bricht der Verkäufer eine eBay-Auktion frühzeitig ab, macht er sich gegenüber dem aktuell Höchstbietenden schadensersatzpflichtig

Am 12.11.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den frühzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion durch den Verkäufer entschieden (Az.: VIII ZR 42/14).

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hat der Verkäufer einen Passat im Wert von 5.250 € angeboten. Nachdem der erste Bieter ein Angebot in Höhe von 1 € abgegeben hatte, zog der Verkäufer aber sein Angebot zurück. Er konnte den Wage außerhalb von eBay für knapp 4.200 € verkaufen. Daraufhin verklagte der Bieter den Verkäufer auf Schadensersatz in Höhe des Fahrzeugwerts abzüglich des gebotenen Kaufpreises, also 5.249 €.

Der BGH gibt mit dieser Entscheidung dem Bieter Recht. Ein sittenwidriges Missverhältnis zwischen dem Wert des Versteigerungsobjekts und dem Gebot des Käufers läge nicht vor, da der Verkäufer sich ja ganz bewusst für die Durchführung einer (mit gewissen Risiken) behafteten Auktion entschieden habe. Mit der Abgabe des ersten Gebots sei somit ein Kaufvertrag zustande gekommen, als die Auktion durch den Verkäufer abgebrochen wurde.

Praxistipp: Überlegen Sie genau, ob und in welcher Höhe Sie ein Mindestgebot in Ihre eBay-Auktion aufnehmen. So können Sie unliebsame Überraschungen wegen zu geringer Gebote vermeiden.

 

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