BGH stellt klar, dass Banken ihre Kunden ab dem 1. August 2014 über alle Provisionen aufklären müssen
In einer erst vor kurzem veröffentlichten Entscheidung vom 3. Juni 2014 (Az. XI ZR 147/12) stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass Banken ihre Kunden zukünftig über sämtliche Provisionszahlungen aufklären müssen. Dabei ist es egal, um welche Art von Geschäft oder Provision es sich handelt und in welcher Höhe diese von Dritten an die Bank gezahlt wird. Verletzt die Bank diese Aufklärungspflicht, macht sie sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig.
Diese klare Rechtsprechung gilt allerdings nur für die Zeit ab 1. August 2014. Für Geschäfte, die vor diesem Zeitpunkt durch die Bank vermittelt worden sind, gelten je nach Art des Geschäfts und der Provision unterschiedliche Regeln. Hier bedarf es einer anwaltlichen Beratung.