Die Haftpflichtversicherung gleicht Schäden aus, die der Versicherungsnehmer schuldhaft einem Dritten zufügt.
Beispiel Kfz-Haftpflicht: verursacht der Versicherungsnehmer schuldhaft einen Unfall, so ersetzt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Die Schäden am eigenen Fahrzeug sind hingegen vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Für eigene Schäden des Versicherungsnehmers gibt es die Kaskoversicherung.
Es gibt verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung. So ist zwischen den Privathaftpflichtversicherungen und den Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen zu unterscheiden.
Privathaftpflichtversicherungen sind nicht zwingend abzuschließen, Berufshaftpflichtversicherungen müssen hingegen z.T. abgeschlossen werden (z.B. Ärzte und Rechtsanwälte). Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine sog. Pflichtversicherung, also eine Versicherung, die nach dem Gesetz abgeschlossen werden muss.