Am 9. April 2014 hat der europäische Gerichtshof (EuGH) ein geradezu bahnbrechendes Urteil zum Thema Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Das höchste europäische Gericht hat in diesem Urteil die europäische gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unwirksam erklärt.
Demnach durften die Mitgliedsstaaten, also auch Deutschland, sämtliche Verbindungsdaten für bis zu 24 Monate speichern, ohne dass es hierfür eines konkreten Anlasses bedurfte. Es konnte also kontrolliert werden, wer mit wem wann telefoniert, wer sich mit wem E-Mails schreibt, wo genau sich Mobiltelefone befinden.
Diese Regelung hält der Europäische Gerichtshof für unwirksam, da sich die Bürgerinnen und Bürger Europas ständig überwacht fühlen würden. Schon das Bundesverfassungsgericht hatte die Unverhältnismäßigkeit dieser Speicherregelungen gerügt, es würde sozusagen mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Gleichzeitig stellt der EuGH aber auch klar, dass eine Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich ist. So dürften die persönlichen Daten der Europäer nur gespeichert werden, wenn Anhaltspunkte für eine schwere Straftat vorliegen. Zudem müsste ein Richter über diese Frage entscheiden. So werden die berechtigten Interessen der Sicherheitsbehörden berücksichtigt, ohne jeden Einzelnen von uns per se verdächtig zu machen.
Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ist aber noch unter einem anderen Aspekt sehr interessant. Bisher galt der EuGH als „EU-freundlich“, da Gesetze aus Brüssel nur sehr selten für unwirksam erklärt wurden. Dieses Bild des EuGH ist sicherlich nicht (mehr) richtig. Schließlich macht der EuGH, gegen zum Teil heftigen politischen Widerstand, in dieser Entscheidung deutlich, für wie wichtig er die Freiheiten des Bürgers über seine persönlichen Daten hält.
Es bleibt also zu hoffen, dass der EuGH ein gewichtiges Wort beim Thema Datenschutz in Europa mitsprechen wird. Es sei an die aktuelle Bedeutung dieses Themas vor dem Hintergrund des anhaltenden NSA-Skandals erinnert. Hier wurde bereits deutlich, dass sich Deutschland alleine nicht gegen die Interessen der US-Geheimdienste durchsetzen kann. Dies mag auf europäischer Ebene anders aussehen. Hier spricht die EU-Kommission für die Interessen von 330 Millionen Menschen, ein gewichtiger Unterschied.