Als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht unterstütze ich Sie bei der Schadensbearbeitung, der Regressführung und beim Thema Frachtlohn genauso wie in Bußgeld- und Strafrechtsverfahren sowie bei Auseinandersetzungen mit Transportversicherern.
Insbesondere bei der Schadensbearbeitung und Regresssicherung sollten Sie sich aufgrund der gesetzlichen Formvorschriften und der zum Teil sehr kurzen Verjährungsfristen frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Für diese Beratung sind Spezialkenntnisse eines Fachanwalts im Transport- und Speditionsrecht unabdingbar, denn schon die Auswahl der einschlägigen Rechtsvorschrift kann bei Multimodaltransporten im Einzelfall schwierig sein.
Ich unterstütze Sie auch bei der Gestaltung Ihrer Muster- oder Rahmenverträge für die Zusammenarbeit mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern. So werden optimalerweise kostspielige und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft vermieden.
Schließlich berate ich Sie bei der Lösung arbeitsrechtlicher Probleme, die sich in Ihrem Transportbetrieb stellen.
Gerne können Sie sich auch an mich wenden, wenn Sie Hilfe bei Ihrer Korrespondenz in englischer, französischer oder russischer Sprache benötigen.