Eine Unfallversicherung schützt vor den Risiken dauerhafter Schäden, die infolge eines Unfalls entstehen.

Die genaue Höhe der Versicherungsleistung richtet sich maßgeblich nach dem Schweregrad der Invalidität (Invaliditätsgrad). So ist die Versicherungsleistung im Falle eines dauerhaft geschädigten Beines deutlich höher als im Falle eines dauerhaft geschädigten Fußes.

Ein Versicherungsanwalt sollte bereits vor der Schadensmeldung zu Rate gezogen werden, denn deren Formulierung ist für die Beurteilung, ob überhaupt ein Unfallereignis vorliegt, sehr wichtig. Ein weiterer typischer Streitfall zwischen Versicherungsnehmer und Unfallversicherung ist die Berechnung des Invaliditätsgrads. Deren Berechnung, die maßgeblich auf gutachterlichen Feststellungen beruht, ist recht kompliziert. Sie bemisst sich anhand eines im jeweiligen Einzelfall festzustellenden prozentualen Anteils im Hinblick auf die einschlägige Gliedertaxe.

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