Die Erwerbsminderungsrente ist, stark vereinfacht, das öffentlich-rechtliche Pendant zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Versicherungsschutz wird durch die Deutsche Rentenversicherung Bund gewährleistet und nicht durch (privat-rechtliche) Versicherungen, wie im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente stellt sich ebenfalls die Frage, ob der Betroffene überhaupt noch auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann.

Der Umfang des Versicherungsschutzes bei der Erwerbsminderungsrente ist in der Regel aber nicht besonders groß.

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