Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die finanziellen Risiken ab, die sich aus einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ergeben.

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit treten die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen ein, die allerdings nur über einen begrenzten Zeitraum Zahlungen leisten.

Gelingt dem Versicherungsnehmer nach Ablauf von (in der Regel) 6 Monaten der Nachweis, dass er dauerhaft zu mindestens 50% arbeitsunfähig ist, so hat er gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung einen Anspruch auf Auszahlung einer monatlichen „Rente“. Die Höhe dieser „Rente“ richtet sich nach dem  Versicherungsvertrag. Dabei gilt, dass die Höhe des (durch den Versicherungsnehmer zu zahlenden) Versicherungsbeitrags von der vereinbarten „Rente“ genauso abhängt wie von der beruflichen Tätigkeit sowie von den Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers.

Diese Vorerkrankungen stellen im Schadensfall für den Versicherungsnehmer häufig ein großes Problem dar. Es ist nicht unüblich, dass dem Versicherungsnehmer durch den Versicherer arglistiges Verhalten durch (angebliches) Verschweigen von Vorerkrankungen vorgeworfen wird. So fordern viele Berufsunfähigkeitsversicherer eine Vielzahl ärztlicher Unterlagen an, wobei oft zweifelhaft ist, ob der Versicherungsnehmer zur Herausgabe überhaupt vertraglich verpflichtet ist.

Üblich ist zudem eine unverhältnismäßig hohe Leistungskürzung durch den Versicherer wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen. Auch hier gilt es unbedingt einen Versicherungsanwalt zu kontaktieren.

Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bereits die Schadensmeldung gemeinsam mit einem Versicherungsanwalt ausgefüllt werden. Hintergrund ist, dass es im Schadensfall bei Berufsunfähigkeitsversicherungen in aller Regel um viel Geld geht, das der Versicherer über einen zum Teil sehr langen Zeitraum zu zahlen hat. Jeder „Fehler“ kann also sehr teuer werden. Häufig werden Fehler bereits beim Ausfüllen des ersten Fragebogens zum Schadensfall begangen. Diese können dann später oft nicht mehr beseitigt werden.

Abzugrenzen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Erwerbsminderungsrente.

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