BGH stärkt Rechte von Darlehensnehmern

Darlehensnehmer können Bearbeitungsgebühren für den Abschluss von Ratenkreditverträgen zurückfordern, die seit 2004 abgeschlossen wurden

In einer Entscheidung vom 28.10.2014 stellt der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass Darlehensnehmer von ihrer Bank die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren verlangen können, die mit Abschluss eines Ratenkreditvertrages entstanden sind. Dies gilt für alle Darlehensverträge, die von 2004 bis heute abgeschlossen wurden.

Bemerkenswert ist diese Entscheidung vor allen Dingen, weil der Rückforderungsanspruch der Darlehensnehmer für einen Zeitraum von 10 Jahren gilt. Normalerweise verjähren die Rückforderungsansprüche nach 3 Jahren. In der aktuellen Entscheidung wendet der BGH hingegen eine 10-jährige Verjährungsfrist an, weil die Darlehensnehmer mit dieser obergerichtlichen Entscheidung kaum rechnen konnten. In der Vergangenheit hat der BGH nämlich einen Rückforderungsanspruch bezüglich der Bearbeitungsgebühren, die neben den eigentlichen Zinsen gezahlt werden, abgelehnt.

Für betroffene Darlehensnehmer bedeutet dies, dass sie Bearbeitungsgebühren, die 2004 gezahlt wurden, bis Ende 2014 von ihrer Bank zurückfordern müssen, um den Verjährungseintritt zu verhindern. Entsprechende Musterformulare für die Rückforderung finden sich auf den Websites der Verbraucherzentralen. Verweigert die Bank die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren trotzdem, muss der Darlehensnehmer sog. verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Dann empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder des Ombudsmannes der Banken.

 

 

 

 

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